Fälle von Infektiöser Anämie in einem Pferdebestand in Hessen
Wie das
Hessische Sozialministerium am Mittwoch bekannt gab, ist in einem Pferdebestand
in Kassel die anzeigepflichtige Tierseuche Infektiöse Anämie aufgetreten.
Bereits Ende Mai war bei einem Pferd dieses Bestandes die Krankheit
festgestellt worden. Das Pferd wurde daraufhin getötet. Vier weitere Pferde des
gleichen Bestandes, bei denen die Krankheit am 3. Juni ebenfalls festgestellt
wurde, wurden am Mittwoch getötet. Die sechs übrigen Pferde des Bestandes sind
nicht infiziert.
In zwei anderen Pferdebeständen, die mit den betroffenen
Pferden in den vergangenen Wochen möglicherweise Kontakt gehabt haben, wurden
vorsorglich Proben genommen. Die Analyse-Ergebnisse werden voraussichtlich für
den kommenden Montag erwartet.
Bei der ansteckenden Blutarmut handelt es sich
um eine akute oder auch chronisch verlaufende Infektionskrankheit der Einhufer
(Pferde, Maultiere, Maulesel und Esel), die entweder durch Insektenstich oder
durch den Kontakt von Pferd zu Pferd übertragen werden kann. Charakteristisch
für das Krankheitsbild sind Fieberschübe, Blutarmut, Gelbsucht, Ödeme und
Gefäßveränderungen. In den hiesigen Breiten dürfte das Infektionsrisiko durch
Insektenstich deutlich geringer sein, als in Sumpfregionen mit tropischem oder
subtropischem Klima. In der englischen Sprache wird die Infektiöse Anämie
deshalb auch als Sumpffieber bezeichnet. In den vergangenen 30 Jahren hat es
vereinzelt immer wieder Fälle in Deutschland gegeben (Bayern, Hessen,
Nordrhein-Westfalen), die sich meist aber nur auf wenige erkrankte Tiere
erstreckten. Dabei wurde die Erkrankung fast immer durch importierte Pferde aus
Osteuropa und Russland ausgelöst, da in diesen Ländern die Seuche noch deutlich
öfter auftritt, als in Westeuropa. Problematisch ist die äußerst hohe
Sterblichkeitsquote erkrankter Pferde. Deshalb müssen nach der entsprechenden
Gesetzesverordnung erkrankte Pferde auch getötet werden. Auf Menschen ist die
Krankheit nicht übertragbar.
Das Hessische Sozialministerium empfiehlt als
vorbeugende Vorsichtsmaßnahme den Pferdehaltern der Region bei der Einstallung
neuer Tiere, diese vom Bestand der anderen Pferde für eine Dauer von vier
Wochen streng abzusondern. Pferdehalter sollten, sofern ihre Pferde an den
beschriebenen Symptomen erkrankt sind, sofort einen Tierarzt zu Rate ziehen.
Ein Anlass pferdesportliche Veranstaltungen zu meiden, besteht zur Zeit
aufgrund des geringen Infektionsrisikos nicht, so Robert Kuypers,
Geschäftsführer des Hessischen Reiter- und Fahrerverbandes. Auch die
Tierseuchenreferentin im Hessischen Sozialministerium sieht zur Zeit keinen
Anlass für ein Turnier- oder Transportverbot, so Kuypers.